Gesetze / Landesrecht Sachsen / Staatsvertrag über die Zuständigkeit des Amtsgerichts Rostock für das Seeschiffsregister und im Dispacheverfahren
Staatsvertrag über die Zuständigkeit des Amtsgerichts Rostock für das Seeschiffsregister …§ 2
Stand: 27.08.2026
Das Land Mecklenburg-Vorpommern verzichtet auf Kostenausgleichsansprüche gegen die an diesem Staatsvertrag beteiligten Länder; es erhält die Einnahmen des Amtsgerichts Rostock aus den ihm übertragenen Angelegenheiten.