Gesetze / Landesrecht Sachsen / Staatsvertrag über die Zuständigkeit des Amtsgerichts Rostock für das Seeschiffsregister und im Dispacheverfahren

Staatsvertrag über die Zuständigkeit des Amtsgerichts Rostock für das Seeschiffsregister …

§ 1

Stand: 27.08.2026

Sachsen

Die Führung des Seeschiffsregisters und die gerichtlichen Aufgaben im Verfahren zur Aufmachung der Dispache werden dem Amtsgericht Rostock für das Gebiet der Länder Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen übertragen.

§ 2