Gesetze / Landesrecht Sachsen / Abkommen über die Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik und über die Akkreditierungsstelle der Länder für Meß- und Prüfstellen zum Vollzug des Gefahrstoffrechts

Abkommen über die Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik und über die …

Artikel 6 Schlußvorschriften

Stand: 27.08.2026

Sachsen

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/SN-5343/6#abs-1 (1) Dieses Abkommen tritt am ersten Tag des Monats in Kraft, der dem Monat folgt, in dem die letzte Mitteilung der vertragschließenden Länder, daß die innerstaatlichen Voraussetzungen für das Inkrafttreten des Abkommens erfüllt sind, dem für den technischen Arbeits- und Verbraucherschutz zuständigen Bayerischen Staatsministerium zugeht.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/SN-5343/6#abs-2 (2) Dieses Abkommen gilt für unbestimmte Zeit. Es kann von jedem Land durch schriftliche Erklärung gegenüber dem für den technischen Arbeits- und Verbraucherschutz zuständigen Bayerischen Staatsministerium unter gleichzeitiger Benachrichtigung der übrigen Länder zum Schluß des Kalenderjahres mit einer Frist von einem Jahr gekündigt werden.

Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/SN-5343/6#abs-3 (3) Das kündigende Land bleibt verpflichtet, zu dem Finanzbedarf der ZLS so lange und insoweit beizutragen, als der Finanzbedarf infolge seiner Beteiligung erforderlich geworden ist. Nach dem Ausscheiden anfallende Kosten, die dem Zeitraum der Mitgliedschaft zuzurechnen sind, sind anteilig vom kündigenden Land zu übernehmen.

Bonn, den 16. Dezember 1993, und

Magdeburg, den 17. Dezember 1993

Für das Land Baden-Württemberg

Erwin Teufel

Für den Freistaat Bayern

Edmund Stoiber

Für das Land Berlin

Eberhard Diepgen

Für das Land Brandenburg

Dr. Manfred Stolpe

Für die Freie Hansestadt Bremen

Klaus Wedemeier

Für die Freie und Hansestadt Hamburg

Dr. Henning Voscherau

Für das Land Hessen

Hans Eichel

Für das Land Mecklenburg-Vorpommern

Dr. Berndt Seite

Für das Land Niedersachsen

Gerhard Schröder

Für das Land Nordrhein-Westfalen

Dr. Johannes Rau

Für das Land Rheinland-Pfalz

Rudolf Scharping

Für das Saarland

Hans Kasper

Für den Freistaat Sachsen

Prof. Dr. Kurt Biedenkopf

Für das Land Sachsen-Anhalt

Dr. Christoph Bergner

Für das Land Schleswig-Holstein

Heide Simonis

Für den Freistaat Thüringen

Dr. Bernhard Vogel

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