Gesetze / Landesrecht Sachsen / Abkommen über die Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik und über die Akkreditierungsstelle der Länder für Meß- und Prüfstellen zum Vollzug des Gefahrstoffrechts
Abkommen über die Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik und über die …Artikel 5 Schiedsklausel
Stand: 27.08.2026
Streitigkeiten aus diesem Abkommen werden durch ein Schiedsgericht entschieden. Es gilt der als Anlage beigefügte Schiedsvertrag.