Gesetze / Landesrecht Sachsen / Staatsvertrag zwischen dem Freistaat Sachsen und dem Freistaat Thüringen über die Aufnahme der Mitglieder der Architektenkammer Thüringen in das Versorgungswerk der Architektenkammer Sachsen
Staatsvertrag zwischen dem Freistaat Sachsen und dem Freistaat Thüringen über die …Eingangsformel
Stand: 26.08.2026
vertreten durch den Ministerpräsidenten, dieser vertreten durch den Staatsminister des Innern,
und
der Freistaat Thüringen,
vertreten durch den Minister für Wirtschaft und Infrastruktur,
schließen nachstehenden Staatsvertrag: