Gesetze / Landesrecht Sachsen / Staatsvertrag zwischen dem Freistaat Sachsen und dem Freistaat Thüringen über die Aufnahme der Mitglieder der Architektenkammer Thüringen in das Versorgungswerk der Architektenkammer Sachsen

Staatsvertrag zwischen dem Freistaat Sachsen und dem Freistaat Thüringen über die …

Eingangsformel

Stand: 26.08.2026

Sachsen

vertreten durch den Ministerpräsidenten, dieser vertreten durch den Staatsminister des Innern,

und

der Freistaat Thüringen,

vertreten durch den Minister für Wirtschaft und Infrastruktur,

schließen nachstehenden Staatsvertrag:

Artikel 1