Gesetze / Landesrecht Sachsen / Staatsvertrag über die Änderung des Staatsvertrages über das Fernunterrichtswesen vom 16. Februar 1978
Staatsvertrag über die Änderung des Staatsvertrages über das Fernunterrichtswesen vom 16. …Artikel 5 Leiter der Zentralstelle
Stand: 26.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/SN-5340/5#abs-1 (1) Der Leiter der Zentralstelle führt die laufenden Geschäfte der Zentralstelle. Er vertritt die Zentralstelle gerichtlich und außergerichtlich.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/SN-5340/5#abs-2 (2) Der Leiter der Zentralstelle wird vom Kultusminister des Landes Nordrhein-Westfalen im Benehmen mit den Kultusministern (- senatoren) der anderen Länder bestellt.