Gesetze / Landesrecht Sachsen / Staatsvertrag über die Änderung des Staatsvertrages über das Fernunterrichtswesen vom 16. Februar 1978

Staatsvertrag über die Änderung des Staatsvertrages über das Fernunterrichtswesen vom 16. …

Artikel 12 Eignungsanerkennung

Stand: 26.08.2026

Sachsen

Für die Überprüfung von Fernlehrgängen nach Artikel 2 Abs. 1 Nr. 4 gelten die Vorschriften des Artikels 7 Nr. 1 bis 3 und des Artikels 8 entsprechend. Fernlehrgänge, die diesen Anforderungen genügen, werden als geeignet anerkannt.

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