Gesetze / Landesrecht Sachsen / Staatsvertrag über die Änderung des Staatsvertrages über das Fernunterrichtswesen vom 16. Februar 1978
Staatsvertrag über die Änderung des Staatsvertrages über das Fernunterrichtswesen vom 16. …Artikel 11 Wesentliche Änderungen, unvollständige Fernlehrgänge
Stand: 26.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/SN-5340/11#abs-1 (1) Für die Zulassung wesentlicher Änderungen zugelassener Fernlehrgänge nach § 12 Abs. 1 Satz 2 FernUSG gelten die Vorschriften der Artikel 7 bis 10 entsprechend.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/SN-5340/11#abs-2 (2) Für die vorläufige Zulassung unvollständiger Fernlehrgänge gelten im Rahmen des § 12 Abs. 3 FernUSG die Vorschriften der Artikel 7 bis 10 entsprechend.