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§ 2 SN-5030 (Sachsen) — Schutzgegenstand

Verordnung des Regierungspräsidiums Chemnitz zum Schutz gefährdeter Vogelarten auf der Talsperre Pöhl im Vogtlandkreis

Landesrecht Sachsen

Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Der Schutzgegenstand sind insbesondere die Vogelarten Schwarzhalstaucher, Rothalstaucher, Sterntaucher, Prachttaucher, Krickente, Knäckente, Stockente, Spießente, Schnatterente, Pfeifente, Löffelente, Reiherente, Tafelente, Bergente, Schellente, Samtente, Trauerente, Mittel-, Gänse- und Zwergsäger, die Watvögel Kiebitz und Kiebitzregenpfeifer, der Strandläufer der Gattung Calidris, der Wasserläufer der Gattung Tringa, die Bekassine und der Große Brauchvogel.