Gesetze / Landesrecht Sachsen / Verordnung des Regierungspräsidiums Chemnitz zur Änderung des Landschaftsschutzgebietes „Mulden- und Chemnitztal“
Verordnung des Regierungspräsidiums Chemnitz zur Änderung des Landschaftsschutzgebietes …§ 2 Ausgliederungsgegenstand
Stand: 26.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/SN-4990/2#abs-1 (1) Ausgliederungsgegenstand ist ein Teil der Flurstücke 883/5 und 884/3 der Gemarkung Waldenburg. Die Größe dieser Fläche beträgt zirka 1,5 Hektar.
Die Fläche befindet sich direkt westlich des ehemaligen, am nordwestlichen Ortsrand von Dürrenuhlsdorf vorhandenen landwirtschaftlichen Technikstützpunktes.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/SN-4990/2#abs-2 (2) Die ausgegliederte Fläche ist in einer Flurkarte des Regierungspräsidiums Chemnitz vom 8. Oktober 2004 im ungefähren Maßstab 1:2 000 mit einer grünen Grenzlinie eingetragen.
Die Flurkarte ist Bestandteil der Verordnung.