(1) Ausgliederungsgegenstand ist ein Teil der Flurstücke 883/5 und 884/3 der Gemarkung Waldenburg. Die Größe dieser Fläche beträgt zirka 1,5 Hektar.
Die Fläche befindet sich direkt westlich des ehemaligen, am nordwestlichen Ortsrand von Dürrenuhlsdorf vorhandenen landwirtschaftlichen Technikstützpunktes.
(2) Die ausgegliederte Fläche ist in einer Flurkarte des Regierungspräsidiums Chemnitz vom 8. Oktober 2004 im ungefähren Maßstab 1:2 000 mit einer grünen Grenzlinie eingetragen.
Die Flurkarte ist Bestandteil der Verordnung.