Gesetze / Landesrecht Sachsen / Verordnung des Regierungspräsidiums Leipzig zur Änderung des Landschaftsschutzgebietes „Leipziger Auwald“
Verordnung des Regierungspräsidiums Leipzig zur Änderung des Landschaftsschutzgebietes …§ 2 Ausgliederungsgegenstand
Stand: 26.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/SN-4971/2#abs-1 (1) Das Ausgliederungsgebiet umfasst eine Fläche von zirka 22,7 ha. Es beinhaltet auf dem Gebiet der Stadt Leipzig, Gemarkung Leipzig, die Flurstücke 2650/9, 2650/10, 2685 b, 2689/2 teilweise, 2691, 2823, 3527, 3748, 3816/1 teilweise, 3817/2 teilweise.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/SN-4971/2#abs-2 (2) Das Ausgliederungsgebiet ist in einer Flurstückskarte des Städtischen Vermessungsamtes Leipzig vom 25. Juli 2003 im Maßstab 1 : 1 000 im Original grün umgrenzt dargestellt. Diese Karte ist Bestandteil der Verordnung.
Die Verordnung mit Karte wird beim Regierungspräsidium Leipzig, Braustraße 2 in 04257 Leipzig, Zimmer 453 für die Dauer von zwei Wochen nach Verkündung dieser Verordnung im Sächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt zur kostenlosen Einsicht für jedermann während der Sprechzeiten öffentlich ausgelegt.