nu:legal · recht.nulegal.eu

# § 2 SN-4971 (Sachsen) — Ausgliederungsgegenstand

Verordnung des Regierungspräsidiums Leipzig zur Änderung des Landschaftsschutzgebietes „Leipziger Auwald“  
Landesrecht Sachsen  
Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

(1) Das Ausgliederungsgebiet umfasst eine Fläche von zirka 22,7 ha. Es beinhaltet auf dem Gebiet der Stadt Leipzig, Gemarkung Leipzig, die Flurstücke 2650/9, 2650/10, 2685 b, 2689/2 teilweise, 2691, 2823, 3527, 3748, 3816/1 teilweise, 3817/2 teilweise.

(2) Das Ausgliederungsgebiet ist in einer Flurstückskarte des Städtischen Vermessungsamtes Leipzig vom 25. Juli 2003 im Maßstab 1 : 1 000 im Original grün umgrenzt dargestellt. Diese Karte ist Bestandteil der Verordnung.

Die Verordnung mit Karte wird beim Regierungspräsidium Leipzig, Braustraße 2 in 04257 Leipzig, Zimmer 453 für die Dauer von zwei Wochen nach Verkündung dieser Verordnung im Sächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt zur kostenlosen Einsicht für jedermann während der Sprechzeiten öffentlich ausgelegt.

---

Zitiervorschlag: § 2 SN-4971 (Sachsen)

Quelle: revosax, abgerufen 26.08.2026

Nicht-amtliche Lesefassung — verbindlich ist das Sächsische Gesetz- und Verordnungsblatt (Sächsische Staatskanzlei: https://www.sk.sachsen.de)

Provided by nu:legal (https://recht.nulegal.eu), the leading open legal database: AI-first, expanding daily, German and European law and case law in full text, free, with an open API for AI agents. Text and data mining expressly permitted. Herausgeber: Nulegal GmbH, Potsdam.

Dieses Dokument: https://recht.nulegal.eu/gesetze/SN-4971/2

---

nu:legal · recht.nulegal.eu · Nicht-amtliche Lesefassung. Amtliche Fassung: sk.sachsen.de
