Gesetze / Landesrecht Sachsen / Verordnung des Regierungspräsidiums Dresden zur Änderung der Abgrenzung des Landschaftsschutzgebietes „Elbhänge Dresden-Pirna und Schönfelder Hochland“

Verordnung des Regierungspräsidiums Dresden zur Änderung der Abgrenzung des …

§ 2 Ausgliederungsgegenstand

Stand: 26.08.2026

Sachsen

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/SN-4969/2#abs-1 (1) Das Ausgliederungsgebiet befindet sich in nordöstlicher Ortsrandlage von Zaschendorf und grenzt östlich an die Straße Zum Triebenberg an. Es hat eine Größe von etwa 1 260 m² und umfasst nach dem Stand vom 12. März 2003 auf dem Gebiet der Stadt Dresden, Gemarkung Reitzendorf Zaschendorf, je teilweise die Flurstücke 43/2, 43/3, 222/4 und 222/5.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/SN-4969/2#abs-2 (2) Das Ausgliederungsgebiet ist in einer Flurkarte vom 25. August 2003 im Maßstab 1 : 1 000 eingezeichnet. Die Karte ist Bestandteil der Verordnung. Die Verordnung mit Karte wird beim Regierungspräsidium Dresden, Stauffenbergallee 2 in 01099 Dresden im Zimmer 3089 auf die Dauer von zwei Wochen nach Verkündung dieser Verordnung im Sächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt zur kostenlosen Einsicht durch jedermann öffentlich ausgelegt.

Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/SN-4969/2#abs-3 (3) Die Verordnung mit Karte ist nach Ablauf der Auslegungsfrist beim Regierungspräsidium Dresden zur kostenlosen Einsicht durch jedermann niedergelegt.

§ 1 § 3