Gesetze / Landesrecht Sachsen / Verordnung des Regierungspräsidiums Dresden zur Änderung der Abgrenzung des Landschaftsschutzgebietes „Elbhänge Dresden-Pirna und Schönfelder Hochland“

Verordnung des Regierungspräsidiums Dresden zur Änderung der Abgrenzung des …

§ 1 Erklärung zum Ausgliederungsgebiet

Stand: 26.08.2026

Sachsen

Die in § 2 näher bezeichneten Flächen auf dem Gebiet der Stadt Dresden, Gemarkung Reitzendorf Zaschendorf, werden aus dem Landschaftsschutzgebiet „Elbhänge Dresden-Pirna und Schönfelder Hochland“, festgesetzt durch Beschluss des Bezirkstages Dresden Nr. 92-14/74 vom 4. Juli 1974 (Mitteilungen für die Staatsorgane im Bezirk Dresden 4/74, S. 9), ausgegliedert.

§ 2