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§ 2 SN-4969 (Sachsen) — Ausgliederungsgegenstand

Verordnung des Regierungspräsidiums Dresden zur Änderung der Abgrenzung des Landschaftsschutzgebietes „Elbhänge Dresden-Pirna und Schönfelder Hochland“

Landesrecht Sachsen

Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

(1) Das Ausgliederungsgebiet befindet sich in nordöstlicher Ortsrandlage von Zaschendorf und grenzt östlich an die Straße Zum Triebenberg an. Es hat eine Größe von etwa 1 260 m² und umfasst nach dem Stand vom 12. März 2003 auf dem Gebiet der Stadt Dresden, Gemarkung Reitzendorf Zaschendorf, je teilweise die Flurstücke 43/2, 43/3, 222/4 und 222/5.

(2) Das Ausgliederungsgebiet ist in einer Flurkarte vom 25. August 2003 im Maßstab 1 : 1 000 eingezeichnet. Die Karte ist Bestandteil der Verordnung. Die Verordnung mit Karte wird beim Regierungspräsidium Dresden, Stauffenbergallee 2 in 01099 Dresden im Zimmer 3089 auf die Dauer von zwei Wochen nach Verkündung dieser Verordnung im Sächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt zur kostenlosen Einsicht durch jedermann öffentlich ausgelegt.

(3) Die Verordnung mit Karte ist nach Ablauf der Auslegungsfrist beim Regierungspräsidium Dresden zur kostenlosen Einsicht durch jedermann niedergelegt.