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§ 1 SN-4969 (Sachsen) — Erklärung zum Ausgliederungsgebiet

Verordnung des Regierungspräsidiums Dresden zur Änderung der Abgrenzung des Landschaftsschutzgebietes „Elbhänge Dresden-Pirna und Schönfelder Hochland“

Landesrecht Sachsen

Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die in § 2 näher bezeichneten Flächen auf dem Gebiet der Stadt Dresden, Gemarkung Reitzendorf Zaschendorf, werden aus dem Landschaftsschutzgebiet „Elbhänge Dresden-Pirna und Schönfelder Hochland“, festgesetzt durch Beschluss des Bezirkstages Dresden Nr. 92-14/74 vom 4. Juli 1974 (Mitteilungen für die Staatsorgane im Bezirk Dresden 4/74, S. 9), ausgegliedert.