Gesetze / Landesrecht Sachsen / Verordnung des Regierungspräsidiums Leipzig zur Änderung der Abgrenzung des Landschaftsschutzgebietes „Leipziger Auwald“

Verordnung des Regierungspräsidiums Leipzig zur Änderung der Abgrenzung des …

§ 2 Ausgliederungsgegenstand

Stand: 26.08.2026

Sachsen

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/SN-4967/2#abs-1 (1) Ausgliederungsgegenstand sind Teile der Flurstücke 19b und 20 der Gemarkung Knautkleeberg sowie Teile der Flurstücke 70 und 70a der Gemarkung Wahren.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/SN-4967/2#abs-2 (2) Die ausgegliederten Flächen sind in zwei Flurkarten des Regierungspräsidiums Leipzig vom 14. Mai 2003 im Maßstab 1 : 500 grün umgrenzt (in den Vervielfältigungen schwarz) eingezeichnet. Die Karten sind Bestandteil der Verordnung.

Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/SN-4967/2#abs-3 (3) Die Verordnung mit Karten wird beim Regierungspräsidium Leipzig in 04107 Leipzig, Braustraße 2, Zimmer 449, auf die Dauer von zwei Wochen nach Verkündung dieser Verordnung im Sächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt zur kostenlosen Einsicht durch jedermann während der Sprechzeiten öffentlich ausgelegt.

Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/SN-4967/2#abs-4 (4) Die Verordnung mit Karten ist nach Ablauf der Auslegungsfrist beim Regierungspräsidium Leipzig zur kostenlosen Einsicht durch jedermann während der Sprechzeiten niedergelegt.

§ 1 § 3