Gesetze / Landesrecht Sachsen / Verordnung des Regierungspräsidiums Leipzig zur Änderung der Abgrenzung des Landschaftsschutzgebietes „Leipziger Auwald“

Verordnung des Regierungspräsidiums Leipzig zur Änderung der Abgrenzung des …

§ 1 Erklärung zur Ausgliederung

Stand: 26.08.2026

Sachsen

Die in § 2 näher bezeichneten Flächen auf dem Gebiet der Stadt Leipzig, Gemarkung Knautkleeberg und Gemarkung Wahren, werden aus dem Landschaftsschutzgebiet „Leipziger Auwald“, festgesetzt durch Verordnung des Regierungspräsidiums Leipzig vom 8. Juni 1998, ausgegliedert.

§ 2