Gesetze / Landesrecht Sachsen / Verordnung des Regierungspräsidiums Dresden zur Änderung der Abgrenzung des Landschaftsschutzgebietes „Sächsische Schweiz“

Verordnung des Regierungspräsidiums Dresden zur Änderung der Abgrenzung des …

§ 2 Ausgliederungsgegenstand

Stand: 26.08.2026

Sachsen

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/SN-4947/2#abs-1 (1) Das Ausgliederungsgebiet hat eine Größe von etwa 1,25 ha. Es umfasst nach dem Stand vom 29. Dezember 1998 auf dem Gebiet der Stadt Bad Gottleuba-Bergießhübel, Gemarkung Langenhennersdorf, Landkreis Sächsische Schweiz, das Flurstück Nummer 314 h sowie das Flurstück 314 k teilweise.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/SN-4947/2#abs-2 (2) Das Ausgliederungsgebiet ist in einer Flurkarte vom 1. Oktober 2001 im Maßstab 1:2 730 grün schraffiert eingezeichnet. Die Karte ist Bestandteil der Verordnung. Maßgebend für den Grenzverlauf ist die Linienaußenkante der Grenzeintragung in der Flurkarte.

§ 1 § 3