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§ 2 SN-4947 (Sachsen) — Ausgliederungsgegenstand

Verordnung des Regierungspräsidiums Dresden zur Änderung der Abgrenzung des Landschaftsschutzgebietes „Sächsische Schweiz“

Landesrecht Sachsen

Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

(1) Das Ausgliederungsgebiet hat eine Größe von etwa 1,25 ha. Es umfasst nach dem Stand vom 29. Dezember 1998 auf dem Gebiet der Stadt Bad Gottleuba-Bergießhübel, Gemarkung Langenhennersdorf, Landkreis Sächsische Schweiz, das Flurstück Nummer 314 h sowie das Flurstück 314 k teilweise.

(2) Das Ausgliederungsgebiet ist in einer Flurkarte vom 1. Oktober 2001 im Maßstab 1:2 730 grün schraffiert eingezeichnet. Die Karte ist Bestandteil der Verordnung. Maßgebend für den Grenzverlauf ist die Linienaußenkante der Grenzeintragung in der Flurkarte.