Gesetze / Landesrecht Sachsen / Verordnung des Regierungspräsidiums Leipzig zur Festsetzung des Landschaftsschutzgebietes „Dübener Heide“
Verordnung des Regierungspräsidiums Leipzig zur Festsetzung des Landschaftsschutzgebietes …§ 2 Schutzgegenstand
Stand: 26.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/SN-4915/2#abs-1 (1) Das Landschaftsschutzgebiet hat eine Größe von circa 30 000 ha.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/SN-4915/2#abs-2 (2) Das Landschaftsschutzgebiet umfaßt nach dem Stand vom 12. Oktober 1994 Flächen der folgenden Städte und Gemeinden:
Landkreis Delitzsch:
Authausen, Bad Düben, Battaune, Doberschütz, Eilenburg, Kossa-Durchwehna, Laußig, Mörtitz, Paschwitz, Pressel, Sprotta, Wöllnau,
Landkreis Torgau-Oschatz:
Audenhain, Dommitzsch, Dreiheide, Elsnig, Mockrehna, Torgau, Trossin, Wildenhain, Wörblitz.
Die Grenzen des Landschaftsschutzgebietes orientieren sich weitgehend an naturräumlichen Gegebenheiten und grenzen die Dübener Heide im Westen gegen die Muldeaue, im Süden gegen die Dahlener Heide und im Osten gegen die Elbaue ab. Das Schutzgebiet wird im wesentlichen wie folgt begrenzt:
1. Im Norden: Die Schutzgebietsgrenze folgt der Landesgrenze zu Sachsen-Anhalt. Nördlich von Bad Düben gehört zum Landschaftsschutzgebiet eine Exklave, die den Bereich der Hammerbachaue zwischen der Hammermühle (Bebauungsgrenze), dem Ortsrand von Bad Düben, dem Fußweg Weinbergshäuser – Hammermühle und der Landesgrenze umfaßt.
2. Im Westen: Von der Landesgrenze bei Bad Düben ausgehend, umgeht die Schutzgebietsgrenze den Krankenhauskomplex, folgt weiter dem Spatenweg bis zur Bundesstraße B 2 nahe der Schleifbachquerung und verläuft in der Schleifbachaue entlang der Hochspannungsleitung sowie des Feldweges zum „Schalm“ bis zur Straße nach Bad Schmiedeberg und nördlich dieser Straße bis zum Waldrand (Tiglitz).
Vom Waldrand an verläuft die Schutzgebietsgrenze unmittelbar südlich der Bahnlinie Bad Schmiedeberg – Eilenburg bis zur Hochspannungsleitung Bad Düben – Pristäblich; entlang dieser bis zur B 183 und der Straße etwa 750 m folgend weiter entlang des Feldweges B 183 – Pristäblich bis zur Bahnlinie Bad Düben – Eilenburg (Haltepunkt Pristäblich). Vom Haltepunkt Pristäblich ab folgt die Schutzgebietsgrenze bis zum Pristäblicher Kiessee der Bahnlinie, umgeht den Kiessandtagebau nördlich, östlich und südlich und verläuft weiter entlang der Bahnlinie bis zum Haltepunkt „Rotes Haus“ bei Gruna. Zwischen dem „Roten Haus“ und der Straße Mörtitz – „Rothejane“ verläuft die Grenze östlich der Staatsstraße S 11 (Eilenburg – Bad Düben), von da ab wieder entlang der Bahnlinie bis zum Kiesabbaugelände nordöstlich Eilenburg. Das bestehende Betriebsgelände des Kieswerkes ist aus dem Landschaftsschutzgebiet ausgespart.
3. Im Süden: Unmittelbar östlich des Kieswerkgeländes folgt die Schutzgebietsgrenze der Bahnlinie Eilenburg – Torgau bis 100 Meter vor die Unterführung der Bundesstraße B 87, von hier ab im wesentlichen der Gemarkungsgrenze Doberschütz bis zur Straße Sprotta – Doberschütz und umgeht Doberschütz nördlich.
Nordöstlich von Doberschütz verläuft die Grenze nördlich der B 87 bis zur Straße Strelln – Wildenhain, umgeht die Ortslage Mockrehna im Norden, folgt nordöstlich Mockrehna dem Feldweg nach Gräfendorf und der Gemeindegrenze zu Audenhain bis zur B 87 und ab dem Waldrand wieder der B 87 bis ca. 250 m vor dem Ortseingang von Torgau, Ortsteil Obernauendorf.
4. Im Osten: Die Schutzgebietsgrenze verläuft weiterhin von der B 87 entlang der Gemarkungsgrenze Torgau bis an den Südrand des ehemaligen Militärgebietes und folgt dem im Jahr 1994 baumfreien Sicherheitsstreifen des Militärgeländes nach Westen und Nordwesten bis an den nördlichen Waldrand des Waldgebietes am Süptitzer Berg. Sie verläuft weiter entlang der Wald-Feld-Grenze, umgeht Süptitz südlich und westlich und folgt schließlich unter Einschluß des Hölzchenteiches, der Süptitzer Höhen und des Vogelsberges in das Landschaftsschutzgebiet der Straße Süptitz – Elsnig bis zur Kreuzung mit der Verbindung Maasdorf – Neiden und dann der letztgenannten Straße bis zur Bahnlinie Torgau – Wittenberg.
Die Schutzgebietsgrenze verläuft weiter westlich der Bahnlinie bis zur Waldsiedlung Vogelgesang, umgeht diese entlang des Waldrandes am ehemaligen WASAG-Gelände und folgt westlich von Vogelgesang einem Graben bis zur Straße Trossin – Dommitzsch und entlang dieser Straße bis zur Abzweigung nach Mahlitzsch. Die Grenze umgeht zunächst entlang dieser Straße Dommitzsch und Mahlitzsch westlich; lediglich entlang des Grenzbaches erstreckt sich ein schmaler Streifen des Landschaftsschutzgebietes bis circa 100 m westlich der Hochspannungsleitung bei Dommitzsch.
Nördlich Mahlitzsch folgt die Schutzgebietsgrenze dem Feldweg nach Proschwitz bis zur Bahnlinie Torgau – Wittenberg und von da ab der Bahnlinie bis zur Landesgrenze zu Sachsen-Anhalt.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/SN-4915/2#abs-3 (3) Das Landschaftsschutzgebiet ist in einer Übersichtskarte des Regierungspräsidiums Leipzig vom 30. März 1998 im Maßstab 1:50 000 dargestellt. Die Schutzebietsgrenzen sind in 108 Flurkarten des Regierungspräsidiums Leipzig überwiegend im Maßstab 1:2 500 und 1:3 000 parzellenscharf eingetragen. Die Bereiche, die voll im Schutzgebiet liegen, sind nicht auf Flurkarten dargestellt. Maßgebend für den Grenzverlauf des Landschaftsschutzgebietes ist die Linienaußenkante, die Strichsymbole zeigen in das Schutzgebietsinnere. Die Grenzlinie ist in den Originalkarten grün und in den Vervielfältigungen schwarz dargestellt. Die Karten sind Bestandteil der Verordnung. Die Verordnung mit Karten wird beim Regierungspräsidium Leipzig, Braustraße 2, 04107 Leipzig, Zimmer 449, auf die Dauer von zwei Wochen nach Verkündung dieser Verordnung im Sächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt zur kostenlosen Einsicht durch jedermann während der Dienstzeiten öffentlich ausgelegt.
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/SN-4915/2#abs-4 (4) Die Verordnung mit Karten ist nach Ablauf der Auslegungsfrist beim Regierungspräsidium Leipzig zur kostenlosen Einsicht durch jedermann während der Dienstzeiten niedergelegt.