Gesetze / Landesrecht Sachsen / Verordnung des Regierungspräsidiums Leipzig zur Festsetzung des Landschaftsschutzgebietes „Dübener Heide“
Verordnung des Regierungspräsidiums Leipzig zur Festsetzung des Landschaftsschutzgebietes …§ 1 Festsetzung als Schutzgebiet
Stand: 26.08.2026
Die im § 2 näher bezeichneten Flächen auf dem Gebiet der Landkreise Delitzsch und Torgau-Oschatz werden als Landschaftsschutzgebiet festgesetzt. Das Landschaftsschutzgebiet führt die Bezeichnung „Dübener Heide“.