Die im § 2 näher bezeichneten Flächen auf dem Gebiet der Landkreise Delitzsch und Torgau-Oschatz werden als Landschaftsschutzgebiet festgesetzt. Das Landschaftsschutzgebiet führt die Bezeichnung „Dübener Heide“.
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Die im § 2 näher bezeichneten Flächen auf dem Gebiet der Landkreise Delitzsch und Torgau-Oschatz werden als Landschaftsschutzgebiet festgesetzt. Das Landschaftsschutzgebiet führt die Bezeichnung „Dübener Heide“.