Gesetze / Landesrecht Sachsen / Gesetz gegen mißbräuchliche Inanspruchnahme von Subventionen nach Landesrecht
Gesetz gegen mißbräuchliche Inanspruchnahme von Subventionen nach Landesrecht§ 2
Stand: 26.08.2026
Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.
Das vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt und ist zu verkünden.
Dresden, den 14. Januar 1997
Der Landtagspräsident
Erich Iltgen
Der Ministerpräsident
Prof. Dr. Kurt Biedenkopf
Der Staatsminister für Wirtschaft und Arbeit
Dr. Kajo Schommer