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Gesetz gegen mißbräuchliche Inanspruchnahme von Subventionen nach Landesrecht

§ 2

Stand: 26.08.2026

Sachsen

Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.

Das vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt und ist zu verkünden.

Dresden, den 14. Januar 1997

Der Landtagspräsident

Erich Iltgen

Der Ministerpräsident

Prof. Dr. Kurt Biedenkopf

Der Staatsminister für Wirtschaft und Arbeit

Dr. Kajo Schommer

§ 1