Gesetze / Landesrecht Sachsen / Verordnung der Sächsischen Staatsregierung über das Verbot der Prostitution
Verordnung der Sächsischen Staatsregierung über das Verbot der Prostitution§ 2 Übertragung von Ermächtigungen zum Erlaß von Rechtsverordnungen
Stand: 26.08.2026
Die der Sächsischen Staatsregierung erteilten Ermächtigungen zum Erlaß von Rechtsverordnungen nach Artikel 297 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 und 3 EGStGB werden für Gemeinden mit mehr als 50 000 Einwohnern auf die Landesdirektion Sachsen übertragen.