Gesetze / Landesrecht Sachsen / Verordnung der Sächsischen Staatsregierung über das Verbot der Prostitution

Verordnung der Sächsischen Staatsregierung über das Verbot der Prostitution

§ 2 Übertragung von Ermächtigungen zum Erlaß von Rechtsverordnungen

Stand: 26.08.2026

Sachsen

Die der Sächsischen Staatsregierung erteilten Ermächtigungen zum Erlaß von Rechtsverordnungen nach Artikel 297 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 und 3 EGStGB werden für Gemeinden mit mehr als 50 000 Einwohnern auf die Landesdirektion Sachsen übertragen.

§ 1 § 3