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Gesetz zum Staatsvertrag über die Errichtung der „Stiftung für das sorbische Volk“Artikel 1
Stand: 26.08.2026
Dem am 28. August 1998 unterzeichneten Staatsvertrag zwischen dem Land Brandenburg und dem Freistaat Sachsen über die Errichtung der „Stiftung für das sorbische Volk“ wird zugestimmt. Der Vertrag wird nachstehend veröffentlicht.