nu:legal · recht.nulegal.eu

Artikel 1 SN-4246 (Sachsen)

Gesetz zum Staatsvertrag über die Errichtung der „Stiftung für das sorbische Volk“

Landesrecht Sachsen

Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Dem am 28. August 1998 unterzeichneten Staatsvertrag zwischen dem Land Brandenburg und dem Freistaat Sachsen über die Errichtung der „Stiftung für das sorbische Volk“ wird zugestimmt. Der Vertrag wird nachstehend veröffentlicht.