Gesetze / Landesrecht Sachsen / Verfassung des Freistaates Sachsen
Verfassung des Freistaates SachsenAnhang zu Artikel 109 Absatz 4:
Stand: 26.08.2026
Für Anhang Verfassung des Freistaates Sachsen liegt kein Text vor.
Die Norm ist im Gesetz verzeichnet, aber die konsolidierte Textfassung enthält an dieser Stelle keinen Text — etwa weil sie aufgehoben oder noch nicht in Kraft getreten ist.