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Verfassung des Freistaates Sachsen

Artikel 19 [Glaubens-, Gewissens- und Bekenntnisfreiheit]

Stand: 26.08.2026

Sachsen

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/SN-3975/19#abs-1 (1) Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/SN-3975/19#abs-2 (2) Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet.

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