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Gesetz zu dem Staatsvertrag über die Süddeutsche Klassenlotterie

Artikel 2

Stand: 26.08.2026

Sachsen

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/SN-3932/2#abs-1 (1) Das Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/SN-3932/2#abs-2 (2) Der Tag, an dem der Staatsvertrag nach seinem Artikel 16 in Kraft tritt, ist im Sächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt bekanntzugeben.

Das vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt und ist zu verkünden.

Dresden, den 16. Oktober 1992

Der Landtagspräsident

Erich Iltgen

Der Ministerpräsident

Prof. Dr. Kurt Biedenkopf

Der Staatsminister der Finanzen

Prof. Dr. Georg Milbradt

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