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Gesetz zu dem Staatsvertrag über die Süddeutsche KlassenlotterieArtikel 1
Stand: 26.08.2026
Dem Abschluß des als Anlage beigefügten Staatsvertrages zwischen dem Land Baden-Württemberg, dem Freistaat Bayern, den Ländern Hessen, Rheinland-Pfalz, dem Freistaat Sachsen und dem Land Thüringen über die Süddeutsche Klassenlotterie wird zugestimmt. Der Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht.