Gesetze / Landesrecht Sachsen / Gesetz zu dem Staatsvertrag über die Süddeutsche Klassenlotterie

Gesetz zu dem Staatsvertrag über die Süddeutsche Klassenlotterie

Artikel 1

Stand: 26.08.2026

Sachsen

Dem Abschluß des als Anlage beigefügten Staatsvertrages zwischen dem Land Baden-Württemberg, dem Freistaat Bayern, den Ländern Hessen, Rheinland-Pfalz, dem Freistaat Sachsen und dem Land Thüringen über die Süddeutsche Klassenlotterie wird zugestimmt. Der Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht.

Artikel 2