Gesetze / Landesrecht Sachsen / Gesetz zum Abkommen über die erweiterte Zuständigkeit der mit Aufgaben des Strafvollzugs beauftragten Bediensteten der Länder
Gesetz zum Abkommen über die erweiterte Zuständigkeit der mit Aufgaben des Strafvollzugs …Artikel 1 Zustimmung zum Abkommen
Stand: 26.08.2026
Dem am 6. Juni 1991 unterzeichneten Abkommen zwischen den Ländern der Bundesrepublik Deutschland über die erweiterte Zuständigkeit der mit Aufgaben des Strafvollzugs beauftragten Bediensteten der Länder stimmt der Sächsische Landtag zu. Das Abkommen wird nachstehend veröffentlicht.