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# Artikel 1 SN-3875 (Sachsen) — Zustimmung zum Abkommen

Gesetz zum Abkommen über die erweiterte Zuständigkeit der mit Aufgaben des Strafvollzugs beauftragten Bediensteten der Länder  
Landesrecht Sachsen  
Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Dem am 6. Juni 1991 unterzeichneten Abkommen zwischen den Ländern der Bundesrepublik Deutschland über die erweiterte Zuständigkeit der mit Aufgaben des Strafvollzugs beauftragten Bediensteten der Länder stimmt der Sächsische Landtag zu. Das Abkommen wird nachstehend veröffentlicht.

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Zitiervorschlag: Artikel 1 SN-3875 (Sachsen)

Quelle: revosax, abgerufen 26.08.2026

Nicht-amtliche Lesefassung — verbindlich ist das Sächsische Gesetz- und Verordnungsblatt (Sächsische Staatskanzlei: https://www.sk.sachsen.de)

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Dieses Dokument: https://recht.nulegal.eu/gesetze/SN-3875/1

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