Gesetze / Landesrecht Sachsen / Gesetz zum Abkommen über die erweiterte Zuständigkeit der mit Aufgaben des Strafvollzugs beauftragten Bediensteten der Länder

Gesetz zum Abkommen über die erweiterte Zuständigkeit der mit Aufgaben des Strafvollzugs …

Artikel 2 Inkrafttreten

Stand: 26.08.2026

Sachsen

Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.

Das vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt und ist zu verkünden.

Dresden, den 17. Januar 1992

Der Ministerpräsident

Prof. Dr. Kurt Biedenkopf

Der Staatsminister der Justiz

Steffen Heitmann

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