Gesetze / Landesrecht Sachsen / Gesetz zum Abkommen über die erweiterte Zuständigkeit der mit Aufgaben des Strafvollzugs beauftragten Bediensteten der Länder
Gesetz zum Abkommen über die erweiterte Zuständigkeit der mit Aufgaben des Strafvollzugs …Artikel 2 Inkrafttreten
Stand: 26.08.2026
Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.
Das vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt und ist zu verkünden.
Dresden, den 17. Januar 1992
Der Ministerpräsident
Prof. Dr. Kurt Biedenkopf
Der Staatsminister der Justiz
Steffen Heitmann