Gesetze / Landesrecht Sachsen / Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus über die Arbeit an sorbischen und anderen Schulen im deutsch-sorbischen Gebiet
Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus über die Arbeit an sorbischen …Eingangsformel
Stand: 26.08.2026
Aufgrund von § 2 Abs. 2 des Schulgesetzes für den Freistaat Sachsen ( SchulG ) vom 3. Juli 1991 (SächsGVBl. S. 213) wird verordnet: