Gesetze / Landesrecht Sachsen / Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus über die Arbeit an sorbischen und anderen Schulen im deutsch-sorbischen Gebiet
Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus über die Arbeit an sorbischen …§ 1 Grundsatz
Stand: 26.08.2026
Die Schulen im deutsch-sorbischen Gebiet erziehen die ihnen anvertrauten Kinder und Jugendlichen im Geiste eines auf Freundschaft, gegenseitige Achtung und Toleranz beruhenden Verhältnisses von Sorben und Deutschen.