Gesetze / Landesrecht Sachsen / Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus über die Arbeit an sorbischen und anderen Schulen im deutsch-sorbischen Gebiet

Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus über die Arbeit an sorbischen …

§ 1 Grundsatz

Stand: 26.08.2026

Sachsen

Die Schulen im deutsch-sorbischen Gebiet erziehen die ihnen anvertrauten Kinder und Jugendlichen im Geiste eines auf Freundschaft, gegenseitige Achtung und Toleranz beruhenden Verhältnisses von Sorben und Deutschen.

§ 2