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§ 10 Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus über die Arbeit an sorbischen … (Sachsen) — Inkrafttreten

Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus über die Arbeit an sorbischen und anderen Schulen im deutsch-sorbischen Gebiet

Landesrecht Sachsen

Stand: 18.07.1992 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Diese Rechtsverordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.

Dresden, den 22. Juni 1992

Die Staatsministerin für Kultus

Stefanie Rehm