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§ 1 SN-3578 (Sachsen) — Grundsatz

Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus über die Arbeit an sorbischen und anderen Schulen im deutsch-sorbischen Gebiet

Landesrecht Sachsen

Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die Schulen im deutsch-sorbischen Gebiet erziehen die ihnen anvertrauten Kinder und Jugendlichen im Geiste eines auf Freundschaft, gegenseitige Achtung und Toleranz beruhenden Verhältnisses von Sorben und Deutschen.