Gesetze / Landesrecht Sachsen / Verordnung der Staatsregierung über Zuständigkeiten im Staatsangehörigkeitsrecht
Verordnung der Staatsregierung über Zuständigkeiten im Staatsangehörigkeitsrecht§ 4
Stand: 26.08.2026
Diese Verordnung tritt am 1. Juli 1997 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung der Sächsischen Staatsregierung über Zuständigkeiten im Staatsangehörigkeitsrecht vom 10. September 1991 (SächsGVBl. S. 351) außer Kraft.
Dresden, den 21. Mai 1997
Der Ministerpräsident
Prof. Dr. Kurt Biedenkopf
Der Staatsminister des Innern
Klaus Hardraht