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Gesetz über die Errichtung des Sächsischen Kultursenats§ 1 Errichtung
Stand: 26.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/SN-2677/1#abs-1 (1) Der Freistaat Sachsen errichtet einen Sächsischen Kultursenat.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/SN-2677/1#abs-2 (2) Der Sächsische Kultursenat hat seinen Sitz in Dresden.