Gesetze / Landesrecht Sachsen / Verordnung der Sächsischen Staatsregierung zur Durchführung des Unterhaltssicherungsgesetzes
Verordnung der Sächsischen Staatsregierung zur Durchführung des …§ 1 Unterhaltssicherungsbehörden
Stand: 26.08.2026
Zuständige Behörden zur Feststellung und Bewilligung der Leistungen nach dem Unterhaltssicherungsgesetz sind die Landratsämter und kreisfreien Städte als untere Verwaltungsbehörden.