Zuständige Behörden zur Feststellung und Bewilligung der Leistungen nach dem Unterhaltssicherungsgesetz sind die Landratsämter und kreisfreien Städte als untere Verwaltungsbehörden.
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Zuständige Behörden zur Feststellung und Bewilligung der Leistungen nach dem Unterhaltssicherungsgesetz sind die Landratsämter und kreisfreien Städte als untere Verwaltungsbehörden.