Gesetze / Landesrecht Sachsen / Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über Pauschalgebührensätze für die Benutzung von Einrichtungen der öffentlichen Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung
Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über Pauschalgebührensätze für …§ 4 Inkrafttreten
Stand: 26.08.2026
Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.
Dresden, den 22. März 1994
Der Staatsminister des Innern
Heinz Eggert