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§ 4 Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über Pauschalgebührensätze für … (Sachsen) — Inkrafttreten

Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über Pauschalgebührensätze für die Benutzung von Einrichtungen der öffentlichen Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung

Landesrecht Sachsen

Stand: 10.05.1994 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.

Dresden, den 22. März 1994

Der Staatsminister des Innern

Heinz Eggert