Gesetze / Landesrecht Sachsen / Verordnung der Sächsischen Staatsregierung über die Zuständigkeiten nach dem Schutzbereichgesetz und dem Landesbeschaffungsgesetz
Verordnung der Sächsischen Staatsregierung über die Zuständigkeiten nach dem …§ 3
Stand: 26.08.2026
Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündigung in Kraft.
Dresden, den 14. Dezember 1999
Der Ministerpräsident
Prof. Dr. Kurt Biedenkopf
Der Staatsminister des Innern
Klaus Hardraht