Gesetze / Landesrecht Sachsen / Verordnung der Sächsischen Staatsregierung über die Zuständigkeiten nach dem Schutzbereichgesetz und dem Landesbeschaffungsgesetz
Verordnung der Sächsischen Staatsregierung über die Zuständigkeiten nach dem …§ 1
Stand: 26.08.2026
Festsetzungsbehörde nach § 17 des Schutzbereichgesetzes ist die Landesdirektion Sachsen.