Gesetze / Landesrecht Sachsen / Gesetz zu dem Staatsvertrag zwischen dem Land Brandenburg und dem Freistaat Sachsen über die grenzüberschreitende kommunale Zusammenarbeit in Zweckverbänden und durch Zweckvereinbarungen

Gesetz zu dem Staatsvertrag zwischen dem Land Brandenburg und dem Freistaat Sachsen über …

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Stand: 27.08.2026

Sachsen

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/SN-2206/2#abs-1 (1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/SN-2206/2#abs-2 (2) Der Tag, an dem der Staatsvertrag nach seinem Artikel 6 in Kraft tritt, ist im Sächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt bekanntzugeben.

Das vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt und ist zu verkünden.

Dresden, den 9. Dezember 1998

Der Landtagspräsident

Erich Iltgen

Der Ministerpräsident

Prof. Dr. Kurt Biedenkopf

Der Staatsminister des Innern

Klaus Hardraht

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