Gesetze / Landesrecht Sachsen / Gesetz zu dem Staatsvertrag zwischen dem Land Brandenburg und dem Freistaat Sachsen über die grenzüberschreitende kommunale Zusammenarbeit in Zweckverbänden und durch Zweckvereinbarungen

Gesetz zu dem Staatsvertrag zwischen dem Land Brandenburg und dem Freistaat Sachsen über …

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Stand: 27.08.2026

Sachsen

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/SN-2206/1#abs-1 (1) Dem am 23. April 1998 in Potsdam und am 11. März 1998 in Dresden unterzeichneten Staatsvertrag zwischen dem Land Brandenburg und dem Freistaat Sachsen über die grenzüberschreitende kommunale Zusammenarbeit in Zweckverbänden und durch Zweckvereinbarungen wird zugestimmt.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/SN-2206/1#abs-2 (2) Der Staatsvertrag wird nach stehend veröffentlicht.

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