Gesetze / Landesrecht Sachsen / Sächsisches Integrations- und Teilhabegesetz
Sächsisches Integrations- und Teilhabegesetz§ 4 Anspruchsausschluss
Stand: 26.08.2026
Subjektiv-öffentliche Rechte, insbesondere Ansprüche auf finanzielle Förderung, werden durch dieses Gesetz nicht begründet.